5. Juni 2015
Der Freitag nach Fronleichnam gehört zu den beweglichen Ferientagen, die das staatliche Schulamt festlegt. Ebenso frei sind Rosenmontag und der Freitag nach Christi Himmelfahrt.
5. Juni 2015
Der Freitag nach Fronleichnam gehört zu den beweglichen Ferientagen, die das staatliche Schulamt festlegt. Ebenso frei sind Rosenmontag und der Freitag nach Christi Himmelfahrt.