Schulanmeldung
In Hessen sind die Kinder voll schulpflichtig, die im Einschulungsjahr bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (§§ 58 bis 61 Hessisches Schulgesetz).
Wenn Ihr Kind zu dieser Altersgruppe gehört, müssen Sie als Eltern nicht selbst aktiv werden: Sie werden rechtzeitig von der für Sie zuständigen Grundschule angeschrieben und zur Anmeldung aufgefordert. Diese findet in den Monaten März und April des Jahres vor der Einschulung statt und zwar in der Grundschule, die Ihr Kind besuchen wird.
Was dürfen Sie zur Schulanmeldung nicht vergessen?
Auf keinen Fall das Kind, das Sie anmelden möchten. Es wird bei diesem Termin mit der Schulleiterin etwa eine Viertelstunde lang kleine Aufgaben erfüllen. Dabei wird überprüft, ob Ihr Sohn/Ihre Tochter alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulbesuch mitbringt. Sollte sich herausstellen, dass Fördermaßnahmen nötig sind (etwa ein Vorlaufkurs zur Verbesserung der Deutschkenntnisse), wird das mit Ihnen als Eltern genau besprochen.
Was Sie noch alles zur Anmeldung mitbringen müssen, können Sie dieser Checkliste (PDF) entnehmen.
Die Anmeldeformulare finden Sie im Downloadbereich.
Und ein „Kann-Kind“?
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können als sogenannte „Kann-Kinder“ im selben Jahr eingeschult werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleiterin auf Basis des Schnuppertags, der schulärztlichen Untersuchung und des Kita-Übergabebogens.
