Maßnahmen ab 22.02.2021

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministers zu den Maßnahmen ab 22.02. Ministerschreiben an Eltern_Maßnahmen ab dem 22. Februar

Die genaue Aufteilung für das Wechselmodell werden wir Ihnen noch zukommen lassen. Aktuell gibt es noch einige Fragen zu klären.

Die Arbeitgeberbescheinigung lassen Sie bitte von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen, wenn Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen. Die ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung senden Sie bitte an anmeldung@fljs.de. In die Notbetreuung können nur Kinder aufgenommen werden, wenn die Arbeitgeberbescheinigung vorliegt. Muster Arbeitgeberbescheinigung

Wenn ihr Kind generell die AWO, BGS oder den Ganztag besucht und Sie heute schon wissen, dass Ihr Kind während des Wechselunterrichts die Betreuungseinrichtung NICHT besuchen wird, teilen Sie uns dies bitte bis Dienstag, 16.02. 12 Uhr unter anmeldung@fljs.de mit. Nur so, können wir das Essen für Ihr Kind abbestellen.

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